Schülerticket Hessen

Das Schülerticket Hessen ist eine persönliche Jahreskarte für Schülerinnen, Schüler und für alle Auszubildenden. Für nur 1,00 Euro pro Tag oder 365,00 Euro pro Jahr ist es nicht nur ausgesprochen günstig, es werden auch alle Wege sicher und umweltbewusst zurückgelegt. Morgens in die Schule, mittags zum Verein oder zu Freunden rund um die Uhr in ganz Hessen mit Bus oder Bahn mobil. Weg vom Elterntaxi – hin zur eigenständigen Mobilität.

Und so einfach geht’s:

  • Bestellschein ausfüllen, ausdrucken und spätestens zum 10. des Monats bei uns abgeben oder per Post zusenden.
  • Ein Schul- bzw. Ausbildungsnachweis ist erst ab 18 Jahren notwendig. Bis 17 Jahren einschließlich genügt ein Altersnachweis (z.B. Kinderausweis oder Geburtsurkunde).

Die Bezahlung ist ebenfalls denkbar einfach: Per Abbuchung in zwölf bequemen Monatsraten oder mit einmaliger Abbuchung. Auch eine Barzahlung vor Ort in der Mobilitätszentrale im SWG-Kundenzentrum ist möglich.

Vorteile auf einen Blick

Regelungen des Schülertickets Hessen
Wer darf das Ticket nutzen?Alle Schüler und Auszubildenden, die in Hessen wohnen oder deren Schule oder Ausbildungsstätte in Hessen liegt.
Wie lange und wo gilt es?Das Schülerticket gilt mindestens ein Jahr ab dem 1. Tag eines beliebigen Kalendermonats in ganz Hessen in allen Verkehrsmitteln (ausgenommen IC + ICE) der drei Verbünde RMV, NVV und VRN.
ÜbertragbarkeitDas Schülerticket Hessen ist nicht übertragbar und berechtigt nicht zur kostenlosen Mitnahme weiterer Personen.
Kosten• 365,- € pro Jahr bei Einmalzahlung im Voraus
• 372,- € bei monatlicher Abbuchung in 12 Raten zu 31,- €

Jetzt bestellen

Einfach Bestellschein herunterladen. Bitte ausfüllen, unterschreiben und persönlich im RMV-Mobilitätszentrale im Kundenzentrum am Marktplatz, Gießen abgeben oder per Post schicken an:

Stadtwerke Gießen AG
Nahverkehr-Services
Postfach 100953
35339 Gießen

Unterlagen zum Bestellschein

  • Personen bis einschließlich 17 Jahren mit Wohnort in Hessen benötigen nur einen Altersnachweis.
  • Liegt der Wohnort nicht in Hessen, ist eine Bescheinigung der hessischen Schule oder Ausbildungsstelle nötig.
  • Ab 18 Jahren erfolgt der Nachweis auf dem Bestellschein durch die Schule/Ausbildungsstelle.